Elternservice
Elternbeirat/Schulelternbeirat
Der Vorsitz des Schulelternbeirats:
Vorsitzende: Sylvia Weber, sylvia-weber(at)web.de
Stellvertretende Vorsitzende: Antje Lindenkreuz, a.lindenkreuz(at)gmx.de
Einige Informationen zum Umfeld der Schulelternbeirats-Arbeit:
Klassenelternbeiräte
Der Klassenelternbeirat wird für 2 Jahre von der Klassenelternschaft gewählt. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter soll den Klassenelternbeirat im Verhinderungsfall vertreten. Es ist jedoch empfehlenswert, sich als „Team“ die Arbeit zu teilen. Deshalb werden bei uns an der Schule auch immer beide zu den Sitzungen des Schulelternbeirats eingeladen.
Aufgaben des Klassenelternbeirats:
Der Klassenelternbeirat hat drei Aufgaben:
Klassenelternversammlungen
Die Klassenelternschaft wird vom Klassenelternbeirat nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, nach Absprache mit der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter sowie der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer eingeladen.
Die Themen für den Elternabend ergeben sich häufig aus Besprechungen des Elternbeirates mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und aus den Sitzungen des Schulelternbeirates.
Der Klassenelternbeirat leitet die Versammlung, erteilt das Wort und stellt das Ende der Veranstaltung fest. Im übrigen sollte bei jeder Versammlung eine Anwesenheitsliste ausgefüllt werden; damit erhält der Klassenelternbeirat die Möglichkeit, abwesende Eltern über wichtige Ergebnisse des Elternabends zu informieren.
Der Klassenelternbeirat führt regelmäßig Gespräche mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und vertritt die Klassenelternschaft im Schulelternbeirat. Er setzt die in den Elternversammlungen gefassten Beschlüsse um und unterrichtet die Eltern über die Arbeit des Schulelternbeirates.
Schulelternbeiräte
Der Schulelternbeirat ist kein gewähltes Gremium. Mitglieder des Schulelternbeirates sind nur die gewählten Klassenelternbeiräte. Deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von der oder dem Vorsitzenden des Schulelternbeirates zu den Sitzungen als Gäste eingeladen.
Der Schulelternbeirat wird mindestens einmal im Schulhalbjahr oder nach Bedarf einberufen. Der Schulelternbeirat kümmert sich um Fragen, die mehrere Klassen oder die ganze Schule betreffen. Er hat Mitbestimmungsrecht in organisatorischen und pädagogischen Fragen, Anhörungsrechte und Recht auf Information, d.h. er muss über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens informiert werden. Deshalb nimmt die Schulleitung in der Regel an den Sitzungen des Schulelternbeirats teil. Außerdem kann der Schulelternbeirat Vorschläge machen zur Weiterentwicklung der Schule.
Aufgaben des Vorsitzenden des Schulelternbeirates
Einberufung und Leitung der Sitzungen des Schulelternbeirates
Vorbereitung und Durchführung von Wahlen:
Aufgaben des Schulelternbeirates
Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht an der Schule aus.
Nur der gesamte Schulelternbeirat kann Beschlüsse fassen, nicht der Vorsitzende oder die Vertretung alleine. Aber der Schulelternbeirat hat noch weitere Aufgaben. Er ist die Vertretung, das Sprachrohr, aller Eltern der Schule. Er soll die Wünsche und Meinungen von Eltern gegenüber der Schulleitung und dem Kollegium vertreten, auch in Bezug auf pädagogische und organisatorische Entscheidungen. Der Schulelternbeirat wird auch Beschwerden von Eltern annehmen, sofern diese mehrere Kinder und mehrere Klassen betreffen: Unterrichtsausfall, Lehrerversorgung, Konflikte mit Lehrkräften usw. Der Schulelternbeirat kann am Schulprogramm mitarbeiten, insbesondere in Bezug auf die Mitwirkung der Eltern in der Schule. Er kann Elternarbeit im Unterricht initiieren oder auch im außerunterrichtlichen Bereich wie z.B. in der Schulbibliothek, im Nachmittagsangebot oder bei einer Projektwoche.
Außerdem ist der Schulelternbeirat immer wieder Wahlgremium: der Schulelternbeirat wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern in der Schulkonferenz, die Vertreterinnen und Vertreter für die Wahl des Kreiselternbeirats sowie für die Wahl der Delegierten für die Wahl des Landeselternbeirats.
Die oder der Vorsitzende, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter sowie drei weitere Angehörige des Schulelternbeirats können an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen. So haben sie die Möglichkeit, regelmäßig mit Lehrerinnen und Lehrer ins Gespräch zu kommen.
Schulkonferenz
In der Schulkonferenz wirken Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Sie besteht aus je fünf Vertretern/Vertreterinnen der Elternschaft und des Kollegiums, die für 2 Jahre gewählt werden. Die Schulleitung übernimmt den Vorsitz. Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten. In bestimmten Fragen hat die Schulkonferenz Entscheidungs- und Anhörungsrechte, die im Hessischen Schulgesetz genau benannt sind.
Die Schulkonferenz ist ein sehr wichtiges Gremium in der Schule, wenn es um Fragen der Schulentwicklung geht. Denn die Schulkonferenz entscheidet letztendlich über das Schulprogramm.
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